Gemäß dem EU-Renaturierungsgesetz (2024) sollen geschädigte Ökosysteme (Moore, standortfremde Waldbestände und ähnliche) wiederhergestellt werden. Die Mitgliedsstaaten haben Maßnahmen der Renaturierung zu ergreifen und natürliche Lebensräume zu revitalisieren. Damit wird in das Eigentumsrecht eingegriffen. Monetäre Ausgleichsleistungen erfordern belastbare Bewertungen und müssen auf die Grundsätze der Waldwertschätzung zurückgreifen.