Der ORH stellt einen engen Zusammenhang zwischen dem Jagdgesetz und dem finanziell unterstützten Waldumbau her. Die bisherigen Maßnahmen reichen laut Bericht nicht aus, um die gesetzten Ziele bis 2030 zu erreichen. Dabei müsste die jährlich umgebaute Waldfläche deutlich erhöht werden. Besonders das Forstliche Gutachten zur Waldverjüngung zeigt, dass das Ziel ohne kostenintensive Schutzmaßnahmen kaum realisierbar ist, da hohe Wildbestände zu starkem Verbiss führen. Durch die Erhöhung der Fördersätze konnte der Waldumbau im Freistaat deutlich beschleunigt werden, heißt es in der Pressemitteilung der beiden Forstverbände.
BBV und WBV fordern daher praxistaugliche Lösungen, darunter eine differenzierte Behandlung von Jagdrevieren: In „grünen“ Revieren mit geringem Wildeinfluss soll Bürokratie abgebaut werden, während in „roten“ Problemrevieren strengere Kontrollen – einschließlich eines verpflichtenden körperlichen Nachweises der Abschüsse – eingeführt werden sollen. Zudem fordern die Verbände flexiblere, an den Klimawandel angepasste Jagdzeiten (1. April bis 31. Januar), um die Bejagung zu erleichtern und bürokratische Hürden abzubauen.
Die beiden Verbände appellieren eindringlich an die Staatsregierung, die Reform des Jagdrechts endlich umzusetzen – im Interesse von Wald, Landwirtschaft und Steuerzahlern. Ein „Weiter so“ sei angesichts der Herausforderungen nicht mehr vertretbar.