Baden-Württemberg

Verschärfter Genehmigungsprozess für Langholztransporte

Ein Artikel von Philipp Matzku (für Forstzeitung.at bearbeitet) | 08.03.2023 - 07:50

Holztransporte mit Überlängen ab 23 Metern benötigen seit 1. Januar ein Antragsverfahren mit anschließender Anhörung, um in den südwestdeutschen Bundesland außerhalb von Autobahnen das Straßennetz zu benutzen. Bis Ende vergangenen Jahres galt in Baden-Württembeg ein Erlass, der es ermöglichte, anhörungsfrei eine Dauergenehmigung für eine Zeitspanne zwischen einem bis drei Jahren für 25 m beziehungsweise 27 m mit Kran Gesamtfahrzeuglänge zu erlangen.

„Solch komplexe Einzelverfahren sind ungeeignet für das Massentransportgut Langholz mit schätzungsweise 1000 Fahren pro Woche in Baden-Württemberg“, kommentiert Lukas Freise, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft Rohholz (AGR).

Die Branchenvertreter kritisieren, dass andere Flächenländer wie Bayern, Rheinland-Pfalz sowie Thüringen entsprechende Erleichterungen erlauben würden und mit der Autobahn GmbH des Bundes einen Kompromiss gefunden hätten. Das Landesministerium verweist hingegen auf neue Vorgaben des Bundes und den Ausstieg des Landes Hessen aus der länderübergreifenden Regelung.