EU-RENATURIERUNGSVERORDNUNG

„Kommt ein Vogel geflogen ...“

Ein Artikel von Philipp Matzku | 21.01.2025 - 10:40
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Andreas Januskovecz, Stadt Wien, sowie Johannes Schima, BML, informierten über die EU-Renaturierungsverordnung (v. li.) © Philipp Matzku

Die Kommunikation über die Verordnung sei in Österreich bislang nicht gut verlaufen. Es sei jedoch wichtig, bei den Zielen und Strategien „in eine aktive Rolle zu kommen und den vorhandenen Spielraum zu nutzen“. Österreich stehe gerade beim Ziel „Wiederherstellung von Waldökosystemen“ recht gut da, zeigten sich die beiden Referenten Dr. Johannes Schima vom Bundeslandwirtschaftsministerium sowie Andreas Januskovecz, Forstdirektor der Land- und Forstbetriebe der Stadt Wien, im Rahmen des Waldpolitik-Seminars an der Universität für Bodenkultur (BOKU) überzeugt. Bis zum 1. September 2026 soll Österreich der EU-Kommission ihren Entwurf zum Nationalen Wiederherstellungsplan samt Strategie bis 2032 vorlegen. Zentrale Ziele der Forstwirtschaft sind unter anderem ein „Index häufiger Waldvogelarten“, das Vorkommen von ausreichend Totholz, der Anteil an Wäldern mit heimischen Baumarten sowie eine uneinheitliche Altersstruktur oder Baumartenvielfalt. In Österreich ist der Naturschutz Ländersache, Ansprechpartner für die EU-Kommission ist jedoch der Bund.

Ein Ziel ist die Wiederherstellung von Lebensraumtypen in derzeit schlechtem Zustand. Das betrifft laut Verordnung sowohl bereits existierende Gebiete als auch bislang „unbekannte“ Lebensraumtypen. Es geht also nicht nur darum, was an einem Standort derzeit vorhanden ist, sondern auch darum, was dort natürlicherweise wachsen könnte.

Förderungen und positive Anreize sind für Schima und Januskovecz entscheidend, um Eigentümer zu motivieren, sich aktiv einzubringen. Spezielle Fördermittel für diese Verordnung sind seitens Brüssel nicht vorgesehen und müssten aus anderen Fördertöpfen umgeschichtet werden.

Die Verordnung sieht zudem vor, innerhalb der EU insgesamt 3 Milliarden zusätzliche Bäume zu pflanzen. Doch handelt es sich dabei um Wiederaufforstungen, Naturverjüngungsflächen oder zu sanierende Schutzwälder? Da gibt es – wie so oft in der Verordnung – Interpretationsspielraum.

Es gibt also viel zu tun für Bund und Länder. „Den Fehler der Natura-2000-Richtlinie, bei der letztlich jeder machte, was er wollte, sollte man tunlichst vermeiden“, war man sich schnell einig.

Den ausführlichen Bericht finden Sie in der März-Ausgabe der Forstzeitung.